
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Reitsportsattlerei Sabo -Michaela Sauerborn (nachfolgend „Sattlerei Sabo“) und ihren Kunden über Sattelberatungen, Sattelanpassungen, den Verkauf von Neu-, Kommissions- und Maßsätteln, Reparaturen, Lederarbeiten sowie sonstige angebotene Dienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von der Sattlerei Sabo ausdrücklich bestätigt wurden.
§ 2 Terminvereinbarung
Termine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung über WhatsApp, E-Mail oder telefonisch.
Die Kommunikation über WhatsApp ist ausdrücklich zulässig und wird von der Sattlerei Sabo als bevorzugter Kommunikationsweg für Terminabsprachen empfohlen.
Eine Terminanfrage stellt noch keine verbindliche Terminvereinbarung dar. Ein Termin gilt erst dann als vereinbart, wenn dieser durch die Sattlerei Sabo ausdrücklich bestätigt wurde. Erfolgt keine Terminbestätigung, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Termins.
Kann ein bestätigter Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, ist dies der Sattlerei Sabo unverzüglich über WhatsApp, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist nach § 3 ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung.
Die Sattlerei Sabo behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben oder abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet oder auf Wunsch des Kunden auf einen Ersatztermin angerechnet.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder einen bestimmten Ausführungszeitpunkt besteht nicht.
§ 3 Terminabsagen
Eine kostenfreie Terminabsage ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale in Höhe der ursprünglichen Terminpauschale von 85,00 EUR berechnet.
§ 4 Terminpauschalen und Anfahrtskosten
Die Terminpauschale beträgt grundsätzlich 85,00 EUR je vereinbartem Termin.
Der Nachkontrolltermin bei Auslieferung eines durch die Sattlerei Sabo gelieferten Sattels wird mit einer reduzierten Terminpauschale von 69,00 EUR berechnet. Ab dem darauffolgenden Termin gilt wieder die reguläre Terminpauschale von 85,00 EUR.
Für eine Sattelkontrolle mit Anprobe eines Neu- oder Kommissionssattels beträgt die Terminpauschale 110,00 EUR.
Anfahrtskosten werden grundsätzlich zusätzlich berechnet und richten sich nach der zum Zeitpunkt des Termins gültigen Kilometer- bzw. Fahrtkostenberechnung der Sattlerei Sabo.
Sofern Leistungen als „inklusive“ bezeichnet werden, bezieht sich dies ausschließlich auf die jeweils ausdrücklich genannte Dienstleistung. Anfahrtskosten sind hiervon nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Werden Leistungen, wie beispielsweise ein erstes Nachpolstern, als inklusive ausgewiesen, bezieht sich dies ausschließlich auf die Ausführung dieser Leistung. Die jeweils gültige Terminpauschale sowie die Anfahrtskosten bleiben hiervon unberührt und sind gesondert zu entrichten.
Alle weiteren Leistungen und Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Sattlerei Sabo. Diese ist auf der Website einsehbar oder wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
§ 5 Ablauf der Beratung
Der Kunde stellt sicher, dass das Pferd zum vereinbarten Termin trocken, sauber und in einem Zustand vorgestellt wird, der eine fachgerechte Beurteilung und Bearbeitung ermöglicht.
Das Pferd ist zum vereinbarten Terminbeginn bereitzustellen. Das nachträgliche Holen des Pferdes oder sonstige Verzögerungen gehen zulasten des Kunden.
Kann das Pferd aus Gründen, die nicht von der Sattlerei Sabo zu vertreten sind, nicht oder nur eingeschränkt vorgestellt oder vorgeritten werden, bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.
Für einen Termin wird in der Regel ein Zeitfenster von etwa 1,5 Stunden eingeplant. Die Terminpauschale ist jedoch unabhängig von der tatsächlichen Termindauer und stellt die Vergütung der gebuchten Beratungs- und Dienstleistung dar. Eine kürzere oder längere Dauer des Termins führt nicht zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Terminpauschale.
Die Beratung erfolgt grundsätzlich nach fachlicher Einschätzung der Sattlerei Sabo. Der übliche Ablauf umfasst zunächst die Begutachtung des Pferdes im Stand. Anschließend wird der Sattel beurteilt und das Gesamtbild des aufgelegten Sattels auf dem Pferd im Stand bewertet. Abschließend erfolgt die Beurteilung des Pferdes mit dem Sattel in der Bewegung, in der Regel in allen drei Gangarten, soweit dies im Einzelfall möglich und für die Beurteilung erforderlich ist.
Kann ein Termin aufgrund eines erheblichen Abwehrverhaltens des Pferdes oder aus sonstigen Sicherheitsgründen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, behält sich die Sattlerei Sabo vor, den Termin abzubrechen. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Terminpauschale sowie die Anfahrtskosten bestehen.
§ 6 Verkauf von Neu-, Kommissions- und Maßsätteln
Beim Kauf eines Neusattels oder Maßsattels ist mit Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00 EUR zu leisten. Der Restbetrag ist vor oder spätestens bei Auslieferung des Sattels vollständig zu begleichen. Eine Übergabe des Sattels erfolgt grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Kommissionssätteln, die zur Probe überlassen werden, ist vor Übergabe des Sattels der vollständige Kaufpreis als Kaution zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe des Sattels, sofern dieser sich in demselben Zustand befindet wie bei der Übergabe. Etwaige Wertminderungen oder Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.
Die Lieferzeit für Neusättel beträgt in der Regel 8 bis 12 Wochen. Für Maßsättel richtet sich die Lieferzeit nach der jeweiligen individuellen Fertigung und beträgt in der Regel 20 bis 25 Wochen. Lieferzeitangaben stellen Richtwerte dar und können sich insbesondere aufgrund von Hersteller- oder Materialverfügbarkeiten ändern.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Sattlerei Sabo.
Sonderanfertigungen und individuelle Kundenwünsche werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlags ausgeführt. Kostenvoranschläge stellen eine unverbindliche Schätzung des voraussichtlichen Aufwands dar. Sollte sich während der Fertigung ein zusätzlicher Arbeits- oder Materialaufwand ergeben, kann der endgültige Rechnungsbetrag entsprechend angepasst werden. Der Kunde wird hierüber informiert, sobald eine wesentliche Abweichung erkennbar ist.
Bei Maßsätteln sowie individuell nach Kundenwunsch gefertigten oder konfigurierten Sätteln besteht - soweit gesetzlich zulässig - kein Widerrufsrecht, da diese speziell nach den persönlichen Anforderungen des Kunden hergestellt werden.
Für Kommissionssättel gelten die Regelungen des § 8 dieser AGB. Für nicht individuell angefertigte oder konfigurierte Waren gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht, soweit diese im jeweiligen Einzelfall anwendbar sind.
Bestellungen von Neusätteln, Maßsätteln sowie individuell angefertigten oder konfigurierten Produkten sind nach Auftragserteilung verbindlich. Eine Stornierung ist nur möglich, solange der Auftrag vom jeweiligen Hersteller noch nicht verbindlich in die Fertigung übernommen wurde. Bereits entstandene Kosten sowie geleistete Anzahlungen können in diesem Fall mit dem Erstattungsanspruch verrechnet werden.
§ 7 Passform, Sattelanpassung und Gewährleistung
Die Beurteilung und Anpassung eines Sattels erfolgt auf Grundlage des Gesundheits- und Trainingszustandes von Pferd und Reiter zum Zeitpunkt des Termins.
Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand des Sattels sowie dessen Passform zum Zeitpunkt der Übergabe beziehungsweise nach erfolgter Anpassung.
Veränderungen des Pferdes - insbesondere Muskulatur, Trainingszustand, Gewicht, Alter, Gesundheitszustand, Fütterung, Hufbearbeitung oder sonstige körperliche Veränderungen - können die Passform eines Sattels jederzeit beeinflussen und eine erneute Anpassung erforderlich machen. Solche Veränderungen stellen keinen Gewährleistungsfall dar.
Der Kunde verpflichtet sich, erkennbare Passformprobleme oder Mängel zeitnah mitzuteilen. Werden am Sattel nach Übergabe Veränderungen, Anpassungen oder Reparaturen durch Dritte vorgenommen, können Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der betroffenen Arbeiten entfallen.
Die Sattlerei Sabo schuldet eine fachgerechte Beratung und Anpassung entsprechend dem zum Termin vorhandenen Zustand von Pferd und Reiter. Ein dauerhafter Erfolg kann aufgrund natürlicher Veränderungen des Pferdes nicht garantiert werden.
Abweichende Kundenentscheidung
Entscheidet sich der Kunde nach umfassender Beratung und Aufklärung bewusst für einen Sattel oder eine Ausführung, die von der fachlichen Empfehlung der Sattlerei Sabo abweicht oder lediglich einen Kompromiss darstellt, erfolgt diese Entscheidung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Ist die gewünschte Ausführung oder Entscheidung des Kunden nach fachlicher Einschätzung der Sattlerei Sabo mit dem Wohl des Pferdes nicht vereinbar oder aus tierschutzfachlicher bzw. ethischer Sicht nicht vertretbar, behält sich die Sattlerei Sabo das Recht vor, den Auftrag ganz oder teilweise abzulehnen oder von einer Durchführung abzusehen.
§ 8 Kommissionssättel
Kommissionssättel werden ausschließlich im Auftrag des jeweiligen Eigentümers vermittelt. Der Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Die Sattlerei Sabo übernimmt hierbei ausschließlich die Vermittlung.
Für Kommissionssättel übernimmt die Sattlerei Sabo - soweit gesetzlich zulässig - keine Gewährleistung oder Haftung für Sachmängel, versteckte Mängel oder sonstige Ansprüche aus dem Kaufvertrag. Etwaige
Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Verkäufer geltend zu machen.
Die Beurteilung eines Kommissionssattels erfolgt nach bestem fachlichen Wissen und auf Grundlage des zum Zeitpunkt der Begutachtung erkennbaren Zustands. Eine Garantie für den zukünftigen Zustand oder die dauerhafte Eignung des Sattels kann nicht übernommen werden.
Die von der Sattlerei Sabo vermittelten Kommissionssättel bewegen sich in der Regel in einem Verkaufspreis zwischen 1.500,00 EUR und 2.500,00 EUR. Ein Anspruch auf die Vermittlung eines bestimmten Modells oder einer bestimmten Preisklasse besteht nicht.
Kommissionssättel werden grundsätzlich im vorhandenen Zustand vermittelt. Eine optimale Passform ist vor einer individuellen Anpassung nicht in jedem Fall gegeben. Erforderliche Anpassungsarbeiten werden gesondert nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Erfolgt eine Anpassung des Kommissionssattels vor Beginn der Probezeit, handelt es sich hierbei um eine eigenständige Dienstleistung der Sattlerei Sabo. Die hierfür entstandenen Kosten sind unabhängig von einer späteren Kaufentscheidung zu vergüten und werden bei einer Rückgabe des Sattels nicht erstattet.
Erfolgt eine Anpassung während der Probezeit, handelt es sich ebenfalls um eine eigenständige Dienstleistung der Sattlerei Sabo. Auch diese Kosten sind unabhängig von einer späteren Kaufentscheidung zu vergüten und werden im Falle einer Rückgabe des Sattels nicht erstattet.
Die Entscheidung über den Kauf eines Kommissionssattels trifft der Kunde nach eigener Prüfung und unter Berücksichtigung der erfolgten Beratung. Aufgrund des Gebrauchtzustands können übliche Gebrauchsspuren sowie altersbedingte Veränderungen vorhanden sein und stellen keinen Mangel dar.
Die Probezeit beträgt im Regelfall 14 Kalendertage. Auf Wunsch des Kunden kann die Probezeit auf insgesamt 28 Kalendertage verlängert werden. Ab dem 15. Kalendertag wird hierfür eine Nutzungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR pro Kalendertag berechnet.
Vor Übergabe des Kommissionssattels wird dessen Zustand dokumentiert. Hierzu werden ein Übergabeprotokoll erstellt, Fotos angefertigt und die Übergabe vom Kunden durch Unterschrift bestätigt.
Der Kommissionssattel ist nach Ablauf der Probezeit im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er übernommen wurde. Übliche, dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechende Gebrauchsspuren bleiben hiervon unberührt.
Werden bei der Rückgabe Beschädigungen, außergewöhnliche Verschmutzungen oder sonstige Verschlechterungen festgestellt, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen, behält sich die Sattlerei Sabo vor, die Kosten der erforderlichen Reinigung, Instandsetzung oder den entstandenen Wertverlust dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Für Verlust oder Beschädigungen während der Probezeit haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Bestehende Versicherungen können im Einzelfall zur Regulierung eines Schadens herangezogen werden.
Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, endet die Probezeit spätestens nach 28 Kalendertagen. Mit Ablauf der Probezeit ist der Kommissionssattel an die Sattlerei Sabo zurückzugeben.
Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht und wurde keine Verlängerung der Probezeit vereinbart, behält sich die Sattlerei Sabo vor, die hierdurch entstehenden Kosten und Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen sowie die Rückgabe des Sattels oder die Erfüllung bestehender vertraglicher Ansprüche einzufordern.
§ 9 Reparaturen und Lederarbeiten
Reparaturen werden nach bestem fachlichen Wissen und den anerkannten Regeln des Sattlerhandwerks ausgeführt.
Bei älteren oder bereits vorgeschädigten Materialien kann trotz fachgerechter Ausführung keine Gewähr für die Haltbarkeit angrenzender Materialbereiche übernommen werden.
Werden während der Reparatur weitere sicherheitsrelevante oder zuvor nicht erkennbare Mängel festgestellt, ist die Sattlerei berechtigt, diese fachgerecht zu beheben. Die hierfür entstehenden Material- und Arbeitskosten werden zusätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Die Sattlerei behält sich vor, Reparaturaufträge abzulehnen, wenn eine fachgerechte oder wirtschaftlich sinnvolle Instandsetzung nicht möglich ist.
Die Sattlerei ist auf den Reitsport spezialisiert. Reparaturen an Lederwaren außerhalb des Reitsportbereichs gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsangebot.
§ 10 Dokumentation
Zur Dokumentation des Auftrags können Fotos sowie schriftliche Notizen angefertigt werden. Diese dienen der Nachvollziehbarkeit der Beratung, der ausgeführten Arbeiten sowie der Dokumentation des Zustands von Pferd, Sattel oder Ausrüstungsgegenständen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Leistungen, die im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erbracht werden, sind unmittelbar nach Abschluss des Termins zu bezahlen. Die Zahlung ist in bar oder per Girocard (EC-Karte) möglich. Die Zahlung mit Kreditkarte wird nicht angeboten.
Rechnungen für Werkstattarbeiten, Neuanfertigungen oder sonstige Leistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Die Herausgabe von Waren oder abgeschlossenen Arbeiten kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Sattlerei berechtigt, ihr gesetzlich zustehendes Zurückbehaltungsrecht an den ihr überlassenen Gegenständen auszuüben.
Werden in Verwahrung befindliche Gegenstände trotz Aufforderung nicht bezahlt oder abgeholt, behält sich die Sattlerei vor, ihre gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Sattlerei behält sich vor, Mahngebühren und Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Umfang zu berechnen.
§ 12 Haftung
Die Haftung der Sattlerei richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege, normalen Verschleiß oder eigenmächtige Veränderungen an Sätteln, Lederwaren oder sonstigen Ausrüstungsgegenständen entstehen, übernimmt die Sattlerei keine Haftung.
